Als Geschwisterpaar für die Modelagentur-Kartei empfehlen
Werbeagenturen und Unternehmen sind stetig auf der Suche nach Kindern, welche die neue Mode präsentieren oder auch im Werbespot für ein Produkt werben. In vielen Bereichen werden Kinder als Models benötigt. Allerdings können Kinder nicht lange Zeit für ein Produkt werden, denn sie entwickeln sich und wachsen deutlich schneller als erwachsene Models. Deshalb werden stetig neue Gesichter benötigt. Kindermodels können bereits mit dem Babyalter die ersten Modeljobs erhalten. Allerdings sind es in der Zeit die Eltern, die aktiv werden müssen. Sind die Kinder etwas älter, dann können sie schon selbst entscheiden, ob sie modeln möchten oder nicht. Allerdings benötigen minderjährige Kinder stets das Einverständnis der Eltern, ansonsten dürfen sie nicht als Model beschäftigt werden. Sind die Eltern einverstanden, dann können sich Kinder bei Unternehmen, Werbeagenturen oder Modelagenturen bewerben, um die ersten Modeljobs zu erhalten und ein wenig Geld mit dem Modeln zu verdienen.
Besonders beliebt bei Auftraggebern sind Geschwister oder sogar Zwillinge. Zwillinge sind besonders vielseitig einsetzbar. Zunächst können mit ihnen besonders ansprechend Werbeaufnahmen erzeugt werden. Daneben ist der abwechselnde Einsatz mit Zwillingen einfach möglich. Wenn sich die Geschwister sehr ähnlich sehen, kann der Auftraggeber bei einem Modeljob abwechselnd mit den Geschwistern die benötigten Aufnahmen erzeugen. Dadurch ist das Arbeiten mit den Kindermodels deutlich entspannter möglich. Allerdings muss sich der Auftraggeber bei diesen Aufnahmen auch für beide Geschwister als Models entscheiden. Das bedeutet für die Kinder, dass sie auch beide an den Aufnahmen Geld verdienen. Je nach Auftraggeber und Art des Modeljobs kann ein Kind durchschnittlich 50 Euro in der Stunde verdienen. Da ein Modeljob in der Regel mehrere Stunden in Anspruch nimmt, lohnt sich oftmals auch eine weitere Anreise mit den Kindern. Dabei ist allerdings zu beachten, dass ein Elternteil oder eine andere Betreuungsperson stets anwesend sein sollte. Das ist zum Schutz der Kinder wichtig.
Daneben gibt es für das Beschäftigen von minderjährigen Kindern auch gesetzliche Richtlinien, welche alle Auftraggeber und Modelagenturen beachten müssen. Die gesetzlichen Richtlinien richten sich dabei nach dem Alter des Kindes. Das bedeutet auch, dass Geschwister unterschiedlichen Alters unter Umständen zu anderen Arbeitsbedingungen beschäftigt werden dürfen. So dürfen Kinder je nach Auftrag nur wenige Stunden am Tag beschäftigt werden. Jugendliche zwischen 15 und 18 dürfen hingegen schon bis zu acht Stunden an einem Tag arbeiten. Allerdings gibt es für Jugendliche auch wöchentliche und jährliche Beschränkungen in der Arbeitszeit. Eltern sollten stets darauf achten, dass die Richtlinien bei den Modeljobs auch eingehalten werden, denn sie dienen dem Schutz der Kinder. Insbesondere wenn Geschwister unterschiedlichen Alters modeln, ist es wichtig, den Altersunterschied bei der Wahl der Aufträge zu beachten, damit an ein jüngeres Kind nicht die gleichen Ansprüche gestellt werden, wie an das ältere Geschwisterkind.